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Preisliste Auch ich kann meinen Mandanten meine Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten - faire Preise aber sind für mich selbstverständlich. Und damit Sie immer wissen, womit Sie rechnen müssen, finden Sie hier die aktuellen Preise für meine Dienstleistungen. Falls Ihnen doch noch etwas unklar sein sollte, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich einfach. Ich berate Sie gerne. Meine Leistungen rechne ich im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Sie können die voraussichtlichen Kosten hier berechnen. In Ausnahmefällen vereinbare ich mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Gleichzeitig kann ich mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu meinem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst. Auf Wunsch erstelle ich selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten. Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühe ich mich für Sie um die Deckungszusage und rechne dann bei Ihrer Versicherung ab. Sofern persönliche Voraussetzungen vorliegen, beantrage ich für Sie gegen Erstattung der einmaligen Pauschale von 10 Euro eine Beratungskosten- oder Prozesskostenhilfe.
Kurioser Weise habe ich darauf hinzuweisen, dass, wenn Sie mich NICHT kontaktieren und mich NICHT beauftragen, auch KEINE Kosten enstehen. Das bedeutet, sollten Sie mich beauftragen für einen Fall, in dem meine Beauftragung nicht notwendig war, fallen trotzdem Gebühren an.
Eine (telefonische) Erstberatung ist ebenfalls nicht kostenlos zu erhalten. |

